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Wechselkursbandbreite

Die Wechselkursbandbreite ist in der Währungspolitik eine festgelegte Kursspanne, innerhalb der ein Wechselkurs gegenüber einer Leitwährung frei schwanken darf. Diese Bandbreite ist ein systemischer Bestandteil fester Wechselkurse.

Wechselkurse sind eine Unterart von Kursen, die allgemein in einer freien Marktwirtschaft unbegrenzt schwanken dürfen. Aus Gründen der sicheren Kalkulationsgrundlage für die Marktteilnehmer am Devisenmarkt (insbesondere Exporteure und Importeure) entschieden sich jedoch die Mitgliedsstaaten des Internationalen Währungsfonds (IWF) im Juli 1944, die Wechselkurse nicht unbegrenzt schwanken zu lassen, sondern ihnen einen lediglich geringen Spielraum von ± 1 % für Kursschwankungen zuzugestehen. Dieser Spielraum wird durch einen oberen und einen unteren Interventionspunkt begrenzt.

Die Bandbreite wird durch einen oberen und einen unteren Interventionspunkt begrenzt. Wird einer der beiden Interventionspunkte durch den aktuellen Tageskurs erreicht, muss die Zentralbank als Käufer oder Verkäufer der betroffenen Währung in den Devisenmarkt eingreifen (intervenieren). Konkret muss sie eine bestimmte Fremdwährung kaufen, wenn diese den unteren Interventionspunkt erreicht und verkaufen, wenn sie an den oberen Interventionspunkt gelangt. Durch ihre Intervention schafft die Zentralbank künstliche Nachfrage oder künstliches Angebot, was dem aktuellen Kurstrend entgegenwirkt.

Permanente Interventionen durch Währungsbehörden sind ein Anzeichen dafür, dass zwischen den betroffenen Staaten eine heterogene Wirtschaftsentwicklung stattfindet. Diese wird langfristig nicht durch Interventionen auf den Devisenmärkten beseitigt, sondern nur durch Auf- oder Abwertung einer oder beider Währungen.

Die oberen und unteren Interventionspunkte sind volkswirtschaftlich gesehen fixierte, administrative Höchst- und Mindestpreise, die einer freien Marktwirtschaft widersprechen. Sie zeigen nicht das freie Spiel von Angebot und Nachfrage, sind jedoch für Importeure, Exporteure und andere Marktteilnehmer eine sichere Kalkulationsgrundlage. Werden die Devisenmärkte hingegen dem Floating überlassen, gibt es keine Bandbreiten, weil die Währungskurse frei schwanken dürfen.

Beispiele

Im Währungssystem von Bretton Woods waren die wichtigsten Währungen von 1944 bis Anfang der 1969 an den US-Dollar gekoppelt, konnten jedoch um zunächst ± 1,0 %, später ± 2,25 % schwanken. Das bedeutete, dass etwa der US-Dollar vom Devisenmittelkurs um 1,125 % zum oberen Interventionspunkt steigen oder um 1,125 % zum unteren Interventionspunkt sinken durfte, bevor die Notenbank einzugreifen hatte.

Im Europäischen Währungssystem (EWS) waren bis 1993 feste Kurse zwischen den Mitgliedsländern mit Bandbreiten zwischen ± 2,25 % und ± 6 % (Italien bis Januar 1992) vereinbart. Nach Spekulationen gegen das Pfund und die Lira ist diese Bandbreite 1993 auf 15 % erhöht worden. Dieses so genannte Wechselkursystem ist durch die Euro-Einführung 1999 hinfällig geworden. Das Britische Pfund floated seit 1993 frei.

Im Wechselkursmechanismus II gelten derzeit Bandbreiten von ± 2,25 % für Dänemark und 15 % für Litauen, in denen die Landeswährungen gegen den Euro schwanken dürfen.


Quellen

Siehe auch