 Lexas.BIZ > Glossar > Währung > Währungsreform
Lexas.BIZ > Glossar > Währung > Währungsreform
					
			Währungsreform
			Eine Währungsreform bedeutet eine 
			Änderung relevanter Merkmale einer
			Währung. Die Währung 
			wird durch die für die Volkswirtschaft zuständige Legislative in der 
			Währungsverfassung definiert; sie ist das durch Gesetz erlassene 
			Geld eines bestimmten zeitlich und räumlich begrenzten Gebietes, des 
			Währungsgebietes. Durch eine Währungsreform werden unterschiedliche 
			Umrechnungskurse für Bargeld, 
			Bankguthaben und Verbindlichkeiten gesetzlich festgelegt. 
			In der Regel ist mit einer Währungsreform 
			auch eine Änderung des Namens der
			Währung verbunden.
			Findet lediglich eine einfache Umrechnung 
			aller Preise und Werte zu einem einheitlichen Kurs statt, so spricht 
			man auch von einer Währungsumstellung. Ein Sonderfall einer 
			Währungsreform ist die Abschaffung einer Währung. Dies 
			geschieht durch (freiwillige oder erzwungene) Einführung der Währung 
			eines anderen Landes (Fremdwährung).
			In den alten Bundesländern 
			Deutschlands wird der Begriff oft auch als Synonym für die 
			Einführung der Deutschen Mark im Juni 1948 verwendet; 
			dagegen steht er in den neuen Bundesländern 
			eher für die Einführung der Währungs-, Wirtschafts- und 
			Sozialunion am 1. Juli 1990.
			
			Quellen
			
			Weblinks