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Konvertibilität

Konvertibilität (lat. convertere: umtauschen) ist eine Eigenschaft von Währungen. Eine Währung heißt konvertibel, wenn sie von In- wie Ausländern unbegrenzt in andere Währungen umgetauscht werden darf. Dieses Recht wird durch die Zentralbank des Landes, in dem die Währung zirkuliert, garantiert. In dem Fall, dass der Goldstandard bzw. Bimetallismus im betreffenden Land gilt, kann der Umtausch der Währung auch in Gold bzw. Silber gemeint sein. Ein Sonderfall ist die Ausländerkonvertibilität, bei der nur Ausländern das Umtauschrecht gewährt wird. Inländerkonvertibilität dagegen liegt dann vor, wenn auch jeder Deviseninländer jederzeit für sein Landesgeld Devisen in beliebiger Form zur freien Verwendung erwerben und außer Landes mitnehmen oder transferieren kann. Eine Einschränkung der Konvertiblität stellen Devisenverkehrsbeschränkungen dar.

Die Konvertibilität erleichtert den Welthandel. Nicht konvertible Währungen besitzen allein in dem Land Gültigkeit, das sie herausgibt (Devisenbewirtschaftung). Zum Beispiel war die Mark der DDR nicht konvertibel.


Quellen