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Banknoten

Eine Banknote ist eine Urkunde, die als Zahlungsmittel dient. Die Banknote wird von der nach dem Währungsgesetz des jeweiligen Staates berechtigten Bank ausgegeben und lautet auf einen runden Betrag einer Währungseinheit. Der Emittent gewährleistet (Währung) einen Rechtsanspruch auf eine Gegenleistung. Je nach Ausgestaltung kann dies ein Umtauschrecht in Sachwerte (z.B. in Goldmünzen, wie bei der Reichsmark) oder das Recht auf Werthaltigkeit (z. B. Deutsche Mark, Euro) sein.

Weil nach dem aktuellen Währungsrecht keine Einlösungspflicht der ausstellenden Notenbank besteht, ist diese damit auch an kein Recht auf Eintausch in Waren oder Dienstleistungen gebunden. Jeder Entgeltschuldner hat das Recht, Forderungen mit Banknoten zu begleichen. Banknoten verbriefen daher kein eigenständiges Forderungsrecht, sondern stellen einen Wert dar, der auf dem Vertrauen gegenüber der ausgebenden Notenbank bzw. der Aufrechterhaltung der Zahlungsfunktion der Banknote beruht.

Umgangssprachlich werden Banknoten aufgrund ihrer Beschaffenheit als Papiergeld oder Geldscheine bezeichnet. Banknoten zählen neben Münzen zum Bargeld.

Jede Nation hat ihre eigenen Banknoten, die von einer meist nationalen Zentralbank herausgegeben werden. Ausnahmen bilden hier die Eurobanknoten, sowie die Banknoten des ostkaribischen Raumes und der west- und zentralafrikanischen Staaten, die von mehreren Staaten gemeinsam herausgegeben und genutzt werden. Heute werden Banknoten nur noch in den USA, Schottland, Nordirland, Hongkong und Macau auch von „reinen“ Privatnotenbanken herausgegeben.


Quellen

Weblinks