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Hedgegeschäft

Der Begriff Sicherungsgeschäft, Kurssicherung oder Hedgegeschäft (kurz Hedging; von engl. to hedge, „absichern“) bezeichnet ein Finanzgeschäft zur Absicherung einer Transaktion gegen Risiken wie beispielsweise Wechselkursschwankungen oder Veränderungen in den Rohstoffpreisen. Die Person oder Unternehmung, die eine Transaktion hedgen möchte (auch Hedger genannt), geht zu diesem Zweck eine weitere Transaktion ein, die mit der zugrunde liegenden Transaktion gekoppelt ist. Dies findet gewöhnlich in der Form eines Termingeschäfts statt. Ein perfekter Hedge eliminiert jegliches systematische Risiko, ist aber in der Praxis fast unmöglich.

Dem Hedgegeschäft liegt die Absicht zugrunde, einen gegenwärtig als annehmbar empfundenen Preis, wie etwa den Börsenkurs eines Wertpapiers, den Wechselkurs einer Währung oder einen Zinssatz, für die Zukunft festzulegen.

Hedging mindert einerseits das Risiko eines Finanzgeschäfts, verringert andererseits aber auch die Renditechancen bei einer günstigen Entwicklung. Weiterhin können für das Absicherungsgeschäft zusätzliche Kosten entstehen. Nicht bei jedem Geschäft ist daher eine Absicherung durch Hedging sinnvoll. Es ist jeweils ein Kompromiss zwischen erwarteter Rendite und akzeptablem Risiko zu finden. Generell ist Hedging nicht sinnvoll, wenn die zusätzlichen Hedging-Kosten höher sind als die aus dem abzusichernden Finanzgeschäft erwartete Rendite.


Quellen

Weblinks