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Buchgeld

Buchgeld (auch Giralgeld, Geschäftsbankengeld ist ein Begriff im Rechnungs- bzw. Bankwesen für einen Zahlungsanspruch auf Bargeld (Scheinen oder Münzen), der als sofort liquidierbares Bankguthaben auf einem Konto geführt wird. Die Bezeichnung „Buchgeld“ leitet sich ab von der ursprünglichen Führung der Sichteinlagen in Kontenbüchern. Heute werden Konten mittels der EDV geführt.

Buchgeld ist Grundlage des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Buchgeld ist jedoch – im Gegensatz zum Bargeld – kein gesetzliches Zahlungsmittel und unterliegt keiner gesetzlichen Annahmepflicht, wird jedoch im Wirtschaftsleben allgemein akzeptiert. Der Zahlungsanspruch auf Bargeld kann in einer Sichteinlage (Kontoguthaben) bestehen oder in einem eingeräumten Kredit (z. B. Überziehungskredit).


Quellen