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Wechselkursparität

Als Wechselkursparität (lat. Gleichheit) bezeichnet man in der Wirtschaft

  • ein festes Umtauschverhältnis zwischen zwei Währungen oder einer Währung und einem Sachwert. Das Umtauschverhältnis wird von einer staatlichen Institution (meistens der Zentralbank per nicht-gesetzlicher Bindung oder der Regierung per Gesetz) fixiert.
  • ein (nicht notwendigerweise dauerhaftes) Umtauschverhältnis zwischen zwei Währungen von Eins. Diese Bezeichnung wird hauptsächlich für den Euro-Dollar-Wechselkurs verwendet, der um diese Parität herum pendelte.

Die Wechselkursparität hängt mit dem Wechselkurs zusammen, der das Austauschverhältnis zweier Währungen anzeigt. Im Wechselkurs kommen die volkswirtschaftlichen Verhältnisse eines Staates zum Ausdruck, insbesondere dessen Wirtschaftskraft und Export- und Importsituation. Erhöht sich die Wirtschaftskraft eines Staates, so steigt in der Regel auch der Wechselkurs seiner Währung im Verhältnis zu den Wechselkursen der anderen Währungen und umgekehrt. Aus diesem Grund bleiben die Wechselkurse - wie alle anderen Kurse - nicht dauerhaft stabil, sondern schwanken durch sich veränderndes Angebot und Nachfrage nach Währungen.

Ein gleichgewichtiger Wechselkurs auf dem Devisenmarkt bleibt nur solange stabil, wie sich Exportangebot und Importnachfrage im In- und Ausland nicht ändern. Zwecks besserer Kalkulierbarkeit im Außenhandel wurde ein System fester Wechselkurse geschaffen, deren festes Austauschverhältnis untereinander Wechselkursparität genannt wird.


Quellen

Siehe auch

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