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Lender of Last Resort

Als Lender of Last Resort („Kreditgeber der letzten Zuflucht“) bzw. Kreditgeber letzter Instanz wird im Finanzwesen eine Institution bezeichnet, die als Kreditgeber oder Garant bei Schuldnern freiwillig oder auf gesetzlicher Grundlage fungiert, wenn hierzu niemand anders mehr bereit ist. Auf supranationaler Staatsebene übernimmt häufig der IWF diese Funktion, im nationalen Bankwesen tritt meist die Zentralbank eines Staates auf. Es handelt sich um eine Finanzdoktrin wie „Too Big to Fail“ oder „Bail-out-Politik“, die im Wirtschaftsleben den Zusammenbruch eines eigentlich kreditunwürdigen Schuldners verhindern soll, durch den Ansteckungseffekte auf die zugehörige Branche, eine gesamte Volkswirtschaft oder gar auf andere Staaten ausgehen können.

Je nachdem, wer als Lender of Last Resort fungiert, kann man zwischen dem Staat (durch seine Regierung), dessen Zentralbank und dem IWF oder sonstigen supranationalen Organisationen unterscheiden.


Der Begriff Lender of Last Resort geht auf Sir Francis Baring zurück, der in seinen „Observations on the Establishment of the Bank of England“ (1797) von der Zentralbank als der „dernier resort“ (letzte Zuflucht) sprach, von der alle Banken in der Krise Liquiditätshilfen erwarten könnten. Danach verdeutlichte und spezifizierte Henry Thornton 1802 die Rolle der Bank of England als Lender of Last Resort.* Thornton war es auch, der erstmals auf mögliche Ansteckungseffekte hinwies. „Wenn irgend eine Bank Pleite geht, könnte ein allgemeiner Run auf andere Institute stattfinden“.** Mit Eingriffen des Lenders of Last Resort soll damit nicht nur der Zusammenbruch eines bestimmten Schuldners verhindert werden, sondern eine hierdurch möglicherweise ausgelöste allgemeine Krise z. B. die eines Bankenruns.


Quellen

Siehe auch