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Komplementärwährung

Eine Komplementärwährung (frz. complément „Ergänzung“) ist ein Zahlungsmittel, das den Charakter einer Komplementarität hat. Sie ist die Vereinbarung innerhalb einer Gemeinschaft, etwas zusätzlich neben dem offiziellen Geld als Tauschmittel zu akzeptieren.

Eine zusätzliche Währung kann eine Ware, eine Dienstleistung oder eine geldäquivalente Gutschrift sein. Sie wird in dem Sinne als „Geld“ aufgefasst, dass sie die ursprüngliche und eigentliche Funktion des Geldes als „Tauschmittel“ erfüllt. Komplementärwährung kann auch eine ausländische, stärkere Währung sein. So übt der US-Dollar diese Funktion in weiten Teilen der Welt mit schwacher einheimischer Währung aus.

Ziel einer solchen Vereinbarung ist es, bestehende soziale, ökonomische und ökologische Ungleichgewichte zu kompensieren, die sich aus der Monopolstellung der offiziellen Währung bei lang andauernder Knappheit ergeben könnten, ohne die Standardwährung gänzlich zu verdrängen.

Je nach Verwendungszweck und Geltungsbereich werden bereits seit vielen Jahrhunderten kombinierte Währungssysteme innerhalb von Gemeinschaften erfolgreich praktiziert. Meist wird es so gehandhabt, dass Steuern nur mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel beglichen werden können, Alltagsgeschäfte im Waren- und Dienstleistungsbereich hingegen zu einem Teil auch mit der Zweitwährung bezahlt werden können.

Schließlich kann es bei komplementären Währungssystemen auch um effektive und nachhaltige Methoden zur Bewahrung einer weltweiten kulturellen Vielfalt, um die Verwirklichung von Selbstbestimmungsrechten und um die Vermeidung lang anhaltender sozialer Unruhen gehen, sofern diese durch monetäre Unterversorgung verursacht werden.

Beispiel Papua-Neuguinea

Papua-Neuguinea kennt neben dem „Kina“ (gesetzliches Zahlungsmittel) auch das traditionelle Muschelgeld der einheimischen Bevölkerung, dessen Gebrauch einige Provinzregierungen fördern.


Quellen