forex

" "Lexas.BIZ > Aussenhandel > Import

Google Adsense  Responsive One

Import

Import (lat. in „in... hinein “ und portare „tragen, bringen“: „hineintragen, einführen“) ist im internationalen Handel die Bezeichnung für die Einfuhr von Waren und Dienstleistungen von Wirtschaftseinheiten, die ihren ständigen Sitz außerhalb des jeweiligen Landes haben. Das Gegenteil von Import ist der Export. Der Export saldiert sich mit dem Import je nach Überschuss zum Nettoimport oder Nettoexport.

Grundformen des Außenhandels sind Transithandel, Import und Export, wobei beim Import die Güterströme vom Ausland ins Inland und die Zahlungsströme vom Inland ins Ausland fließen.

Die importierenden Wirtschaftssubjekte (Unternehmen, Privathaushalte, der Staat und seine Untergliederungen wie öffentliche Verwaltung und Staatsunternehmen) heißen Importeur und stehen in Handelsbeziehung zum ausländischen Exporteur.

Beim Import ist Voraussetzung, dass der Exporteur dem Importeur aufgrund der Lieferungsbedingungen die Güter/Dienstleistungen (im folgenden: Güter) durch Lieferung zum Eigentum überträgt (ein Eigentumsvorbehalt schadet nicht) und der Importeur aufgrund der Zahlungsbedingungen dem Exporteur den Kaufpreis entrichtet (Lieferantenkredit/Kundenkredit schadet nicht).

Die Beschaffung der Güter muss aus dem Ausland erfolgen, wobei es sich auch im gleichen Währungsraum (etwa Deutschland/Frankreich) um Importe handelt. Importe liegen nur bei der vollständigen Eigentumsübertragung vor, so dass die Miete, Leihe, Pacht oder das Leasing allenfalls einen Import von Dienstleistungen darstellen.

Zu den Importgütern gehören vor allem Rohstoffe, Handelswaren oder Investitionsgüter (Maschinen). Bei Dienstleistungen gilt als Import der Tourismus ins Ausland, wenn etwa ein Deutscher eine Urlaubsreise ins Ausland unternimmt. Der Import von Buchgeld und Kapital heißt Kapitalimport.


Siehe auch

Weblinks

Quellen

Bildernachweis